Rechtsprechung
BFH, 18.02.1977 - III R 39/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Quellnutzung - Unterbliebene Hauptfeststellung - Nachholen zu späterem Zeitpunkt - Betriebsvermögen - Erfassung mit Teilwert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 121, 506
- BStBl II 1977, 403
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.02.1970 - III R 70/68
Mineralgewinnungsrecht - Feststellung des Einheitswerts - Nachfeststellung - …
Auszug aus BFH, 18.02.1977 - III R 39/75
Der Senat hält daran fest, daß die für Quellnutzungen unterbliebene Hauptfeststellung 1935 nicht mit Wirkung für einen späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann (BFHE 98, 197).Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine zum 1. Januar 1935 unterbliebene Hauptfeststellung für ein Mineralgewinnungsrecht weder zu diesem Stichtag noch zu einem späteren Feststellungszeitpunkt nachgeholt werden, und zwar auch nicht durch Nachfeststellung oder Wertfortschreibung zur Fehlerbeseitigung (vgl. BFH-Entscheidung vom 27. Februar 1970 III R 70/68, BFHE 98, 197, BStBl II 1970, 300).
Im Urteil III R 70/68 hat der Senat weiter ausgeführt, Folgerungen aus der Rechtsprechung, daß auch auf dem Grundstückseigentum beruhende Mineralgewinnungsrechte als gesondert zu bewertende wirtschaftliche Untereinheiten des Betriebsvermögens anzusehen seien, könnten nur durch Anordnung einer Hauptfeststellung der Einheitswerte für Mineralgewinnungsrechte gezogen werden.
- BFH, 22.07.1960 - III 242/59 S
Gewerbeberechtigung des Verpächters durch Basaltabbau auf verpachtetem Gelände
Auszug aus BFH, 18.02.1977 - III R 39/75
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats unabhängig davon, ob das Mineralgewinnungsrecht auf besonderer staatlicher Verleihung beruht oder Ausfluß des Grundstückseigentums ist (vgl. BFH-Entscheidung vom 22. Juli 1960 III 242/59 S, BFHE 71, 454, BStBl III 1960, 420).
- BFH, 26.02.1992 - I R 53/90
Keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG
Das aufgrund der wasserrechtlichen Erlaubnis bestehende Mineralwassergewinnungsrecht der Klägerin ist ein Mineralgewinnungsrecht i. S. des § 100 BewG (BFH-Urteil vom 18. Februar 1977 III R 39/75, BFHE 121, 506, BStBl II 1977, 403;… vgl. auch BFH-Urteil vom 31. Juli 1985 II R 183/80, BFH/NV 1986, 388) und sonach kein Grundbesitz i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Mai 1976 I R 74/73, BFHE 119, 485, BStBl II 1976, 721, unter 2 b der Gründe).